Kommunal- und Europawahlen 2024
Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg und parallel die Europawahlen statt. Alles, was Sie zur Stimmabgabe wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg und parallel die Europawahlen statt. Alles, was Sie zur Stimmabgabe wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Folgende Listen für die Kommunalwahl 2024 sind fristgerecht bei der Stadt Weingarten eingegangen.
Insgesamt stehen 132 Bewerberinnen und Bewerber für den Gemeinderat zur Wahl. Der jüngste ist 19 Jahre, der älteste 86 Jahre alt. Alle 132 Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie in der Bekanntmachung: zugelassene Wahlvorschläge. (PDF,148 KB)
Zu bestimmen sind 26 Mitglieder des Gemeinderates – jeder Wahlberechtige hat also insgesamt maximal 26 Stimmen und dabei pro Kandidat(in) höchstens drei Stimmen.
Bei der Kommunalwahl sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürgerinnen und -Bürger unter folgenden Voraussetzungen wahlberechtigt:
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderats und können Weingarten aktiv mitgestalten. Wenn Sie Ihre Stimme persönlich abgeben möchten, haben Sie dazu am Sonntag, den 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr in Ihrem Wahllokal Gelegenheit. Welchem der 15 Wahllokale Sie zugeordnet sind, erfahren Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wie wird der Stimmzettel ausgefüllt? Diese Frage beantwortet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auf ihrer Sonderseite unter www.kommunalwahl-bw.de ausführlich, unter anderem mit einem Erklärvideo und einem Musterstimmzettel.
Eine Besonderheit bei den Kommunalwahlen ist der Vorabversand der Stimmzettel. Im Gegensatz zu anderen Wahlen erhalten alle Wahlberechtigten die Stimmzettel der Gemeinderats- und der Kreistagswahl vorab nach Hause geliefert – aller Voraussicht nach in der Woche nach Pfingsten (KW 21). Beigefügt ist jeweils ein Anschreiben mit zusätzlichen Erläuterungen. Sie haben somit die Möglichkeit, die Stimmen in aller Ruhe zu Hause zu vergeben. Diese Stimmzettel können Sie am Wahltag ins Wahllokal mitbringen. Dort erhalten Sie dann die dazugehörigen Stimmzettelumschläge sowie den Stimmzettel der Europawahl. Selbstverständlich sind im Wahllokal aber auch ausreichend Stimmzettel für die Kommunalwahlen vorrätig, sollten Sie im Wahllokal Ihren Stimmzettel nicht dabei haben oder neu ausfüllen wollen.
Bitte beachten Sie, dass die vorab versendeten Stimmzettel keine Briefwahlunterlagen sind – diese müssen Sie separat beantragen. Aus logistischen Gründen erhalten auch diejenigen Wahlberechtigten die Stimmzettel, die bereits Briefwahl beantragt haben. Eine doppelte Stimmabgabe ist durch die Wählerverzeichnis-Systematik jedoch ausgeschlossen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist.
Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter (0751) 405-167 gegeben.
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter (0751) 405-167.
Briefwahlunterlagen können regulär bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, ausgestellt werden. Beachten Sie bitte, dass der oben genannte Link hierzu bereits am Mittwoch, 5. Juni 2024, 12 Uhr, deaktiviert wird, da die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr garantieren kann, dass die Unterlagen postalisch rechtzeitig zugestellt werden. In diesem Fall empfehlen wir, vorher beim Wahlbüro anzufragen und persönlich vorbeizukommen, um die Unterlagen abzuholen.
Sollten Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein, obwohl diese rechtzeitig beantragt wurden, kann bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, ein Ersatzwahlschein im Wahlbüro ausgestellt werden. Hierzu ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Das Wahlbüro in der Schussenstraße 9 ist an diesem Samstag von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Für Wahlberechtigte, die wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum am Sonntag nicht aufsuchen können, kann noch am Wahltag bis 15 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Der Wahlbrief mit Ihrer Stimme muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 1 (keine Briefkästen der anderen städtischen Gebäude), eingegangen sein.
Die Verwaltung hat das Stadtgebiet erstmals in 39 Quartiere eingeteilt. Dies soll der besseren Orientierung dienen. Hintergrund ist, dass auf dem Stimmzettel den zur Gemeinderatswahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten aus Datenschutzgründen keine persönlichen Wohnadressen, sondern Stadtquartiere zugeordnet werden. Einen Überblick über die Quartiere finden Sie auf dieser Karte (PDF,1,1 MB). Bitte beachten Sie, dass die Stadtquartiere nicht den Wahllokalen entsprechen.
Am Sonntag, 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Ihnen zugeordnete Wahllokal. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Ausweis mit.
Am Abend der Wahl beziehungsweise am Montag, 10. Juni 2024, erfahren Sie die Ergebnisse auf dieser Website.
Acht Wahlvorschläge sind für die Kreistagswahl eingegangen und zugelassen. Alle Informationen dazu finden Sie beim Landkreis Ravensburg sowie in dieser Bekanntmachung.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen bzw. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis Ravensburg wohnen. Auch Wohnungslose, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben, sind wahlberechtigt.
Der Kreistag des Landkreises Ravensburg zählt 72 Mitglieder. Jede(r) Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Für den Wahlkreis Weingarten heißt dies: Sie haben fünf Stimmen, pro Kandidat oder Kandidatin maximal drei. Alles, was Sie zur Wahl wissen müssen, finden Sie beim Landkreis Ravensburg, bei der Landeszentrale für politische Bildung sowie im Erklärvideo der Landeszentrale.
Informationen zur Briefwahl und zum Vorabversand der Stimmzettel finden Sie unter dem oben ausgeführten Punkt "Gemeinderat".
Bei der Europawahl werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, und zwar nach dem Verhältniswahlsystem. Das heißt: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Abgeordnete schickt diese ins Europäische Parlament. Zur Wahl zugelassen sind insgesamt 35 Parteien und politische Vereinigungen.
Eine alphabetische Liste der zugelassenen Parteien und Vereinigungen finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de.
Wahlberechtigte haben eine Stimme. Sie dürfen also nur ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. Fragen & Antworten zur Europawahl hat das Parlament der Europäischen Union auf der Seite Wie wähle ich? (europa.eu) zusammengestellt. Auch die Landeszentrale für politische Bildung erklärt unter Europawahl Deutschland 2024 ausführlich, wie die EU-Wahl funktioniert.
Einen Überblick über vergangene Wahlen sowie detaillierte Abstimmungsergebnisse erhalten Sie auf unserer Seite Wahlen.